Die aktuellen Grundsätze des Erbens, Vererbens (Testamentsgestaltung) und Schenkens werden an diesem Evening erläutert. Ebenso kommen folgende Themen zum Gespräch: Kann ich mein Vermögen vererben, wem ich will? Warum gibt es für die nahen Angehörigen einen Pflichtteil? Kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht aushöhlen? Wie kann der Pflichtteilberechtigte seinen Anspruch durchsetzen? Warum brauchen Ehegatten, Geschiedene, Alleinerziehende, Patchworkfamlien, Eltern mit Problemkindern usw. ein besonderes Testament?
Viele Ehepaare wünschen in der Form eines gemeinschaftlichen Testaments zu testieren. Dabei kann insbesondere das „Berliner Testament“ zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.
Hier wird ergänzend erläutert, was bei der Abfassung von Ehegattentestamenten zu beachten ist, welche Möglichkeiten sich bieten und welche Gefahren lauern. Der Referent Rechtsanwalt Rolf Fidler, Fachanwalt für Erbrecht, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.